Fachärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie
Mehr als die Hälfte aller Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie sind als Fachärzte für Allgemeinmedizin tätig und damit in der medizinischen Grundversorgung engagiert. Es folgen Kinder- und Jugendärzt*innen, Internist*innen, Ärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Frauenärzt*innen und HNO-Ärzt*innen. In unseren Reihen sind des weiteren Ärzt*innen für Psychosomatische Medizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Chirurgie, Anästhesiologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Augenheilkunde.
Der mit Abstand größte Teil, nämlich ca. 25 Prozent gehören der Bayerischen Landesärztekammer an, gefolgt von Baden-Württemberg mit 15 Prozent. Ca. 85 Prozent haben neben der Zusatzbezeichnung Homöopathie auch das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Bei niedergelassenen Kassenärzten lagen die Gesamtarzneikosten / Quartal durchschnittlich 12 Prozent niedriger, die Zahl der Antibiotika-Verordnungen lagen im Vergleich zum Fachgruppendurchschnit 27 Prozent niedriger, bei Protonenpumpenhemmern wurde der Fachgruppendurschnitt um ca. 20 Prozent unterschritten.
▶️ Fazit: Homöopathisch tätige Ärzt*innen decken auch in Bayern das komplette fachärztliche Spektrum ab. Damit ist in all diesen Disziplinen ein Höchstmaß an Patientensicherheit durch integrierte, konventionelle und homöopathische Behandlungsoptionen gegeben. Dass dies so bleibt und Patient*innen nicht zu weniger oder gar nicht qualifizierten Heilern abwandern ist erforderlich, dass die Homöopathie auch in Zukunft auf hohem Ausbildungsniveau und in ärztlicher Hand erhalten bleibt.