Homöopathie – das ist für die Mitglieder des Münsteraner Kreises „Irrsinn“, „Scharlatanerie“ und obendrein „lebensgefährlich“. Ein Mitglied des Kreises kritisiert nun in einem aktuellen Beitrag auch den Föderalismus in der BRD. Fast auf den Tag genau vor 71 Jahren wurde unser Grundgesetz in Kraft gesetzt, der Föderalismus ist seither zentraler Bestandteil unserer staatlichen Ordnung. Und nun sollen diese „föderalen Strukturen eine verhängnisvolle Auswirkung auf die Entwicklung der Glaubwürdigkeit“ – so der Titel des Beitrags – haben? Dürfen rechtsstaatliche Prinzipien zur Disposition gestellt werden, nur um das eigene ideologisch untermauerte Ziel – die Elimination und Zerstörung der Homöopathie in Deutschland – schnellstmöglich zu erreichen? Wir sagen „Nein“!
Lesen Sie dazu unseren Gastkommentar von Dr. med. Mirko Berger aus Hamburg:
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Angesichts der verhängnisvollen geschichtlichen Erfahrung, um einseitiger Machtkonzentration entgegen zu wirken, wurden für den neuen Staat föderale Strukturen etabliert, die in Deutschland eine lange Tradition haben. Es ruft Verwunderung hervor, wenn der Münsteraner-Kreis (M-K), unter dessen Mitglieder sich auch Experten für Ethik, Geschichte und Recht (in der Medizin) finden, den föderalen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland nun eine „verhängnisvolle“ Glaubwürdigkeitskrise zuschreibt.
Föderalismus bedeutet Pluralismus
Blicken wir zunächst allgemein auf Grundhaltungen, die im Föderalismus ihren Ausdruck finden: Föderalismus ist untrennbar mit Pluralismus und Vielfalt verknüpft. Damit wird es unvermeidbar, sich immer wieder aufs Neue um ein Gleichgewicht zwischen erwünschter Vielfalt durch föderale Strukturen einerseits und einer mehr zentralistisch orientierten Einheitlichkeit andererseits zu bemühen. Wer die Vielfalt des Föderalismus kritisiert, in ihren Strukturen eine „verhängnisvolle“ Krise der Glaubwürdigkeit oder Föderalismus gar als Ausdruck „asymmetrischer Machtstruktur“ sieht, der setzt auf Zentralismus und Einheitlichkeit. Spannen wir den Bogen mit Blick auf die Medizin noch weiter, bei dem Ruf nach Zentralismus und Einheitlichkeit ist die Einheitsmedizin nicht mehr weit. Dem gegenüber baut wissenschaftliche Medizin auf Vielfalt – auf Pluralität, Diskurs und den Dialog verschiedener Perspektiven. Dem trägt die moderne Entwicklung hin zu einer Evidenzbasierten Medizin Rechnung. Sie ist gerade keine Einheits- oder Kochbuchmedizin. Sie setzt externe Evidenz aus klinischen Studien in ein Gleichgewicht mit dem persönlichen Erfahrungshorizont des Therapeuten und den Präferenzen eines kranken Menschen im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung. Wer die Vielfalt ärztlicher Handlungsoptionen, die sich aus diesem Entscheidungsprozess ergeben, einseitig monopolisieren möchte, zugespitzt formuliert, eine Art von Medizin vorschreiben möchte, aufbauend auf eine zentralistische Diktion von Fortbildungs- oder Weiterbildungsinhalten, ignoriert die Vielfalt wissenschaftlicher Erkenntnis und plädiert implizit für die Etablierung von Einheitsmedizin.
Die Bundesärztekammer hatte sich für die Homöopathie ausgesprochen
Was nun die Kritik des Münsteraner Kreises am unterschiedlichen Umgang der Landesärztekammern (LÄKn) mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie betrifft: Fakt ist, sowohl in der vorhergehenden, als auch der neuen Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer vom November 2018 ist die Zusatzbezeichnung Homöopathie enthalten. In einem langjährigen fachlich-inhaltlichen Dialog haben alle LÄKn sowie Fachgesellschaften und Berufsverbände daran mitgewirkt. Richtig ist auch, die MWBO ist für die LÄKn nicht bindend. Verschiedene LÄKn haben die Zusatzbezeichnung Homöopathie übernommen, andere nicht. In weiteren steht die Entscheidung noch aus.
Wenn es dem Münsteraner Kreis mit seiner Kritik an der föderalen Organisation ärztlicher Selbstverwaltung ernst ist, freue ich mich als Arzt, dem der Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie am Herzen liegt, auf die anstehende Unterstützung durch den Münsteraner Kreis. Der Argumentation gegen Föderalismus folgend wäre es nur schlüssig und authentisch die Position der Bundesärztekammer zu stärken und sich bei den LÄKn, in denen die Entscheidung noch ansteht, für die einheitliche Übernahme der MWBO einzusetzen – einschließlich der darin enthaltenen Zusatzbezeichnung Homöopathie. Es sei denn, der Münsteraner Kreis verbindet mit seinen Gedankenspielen über die „verhängnisvollen“ Auswirkungen des Föderalismus lediglich die Hoffnung, durch mehr Zentralismus die eigene Intention, sein Bemühen um Verdrängung der Homöopathie aus dem ärztlichen Bereich, besser durchsetzen zu können.
Föderalismus ist aber auch eine Antwort auf all diejenigen, die ihren eigenen Machtanspruch monopolistisch realisiert sehen wollen. Hinsichtlich der in dem o.g. Beitrag postulierten angeblichen Gefährlichkeit der homöopathischen Medizin gilt es mit dem Anspruch auf sachliche, differenzierte und verantwortungsvolle Argumentation zu bedenken:
- Wer Ärzte, zumindest implizit, beschuldigt ihre Patienten zu schädigen, mehr noch, wer den Vorwurf formuliert, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie würden Menschen zu Tode bringen (Münsteraner Kreis vom 21. Oktober 2019), sollte sich bewusst machen, dieser Vorwurf wiegt schwer. Es ist ein Angriff auf die menschliche und fachliche Integrität angesprochener Ärzte. Wer diese Anschuldigung vorträgt, sollte sie sehr gut und mit konkreten Fakten begründen und nicht nur populistisch in den Raum stellen. Ansonsten sinkt die Debatte über die Homöopathie weit unter Stammtischniveau herab. Das sollten wir vermeiden – wenn uns an einer entgiftenden Streitkultur gelegen ist.
- Mit dem Argument, Homöopathie sei gefährlich, weil andere ggf. notwendige Maßnahmen unterbleiben könnten, ist grundsätzlich jede medizinische Methode als gefährlich einzustufen. Jede medizinische Maßnahme trägt bei falschem Einsatz das Potential in sich, dass Menschen zu Schaden kommen, weil andere, unstrittig notwendige Behandlungsmaßnahmen unterbleiben. Wird in Bezug auf die Homöopathie mit zweierlei Maß gemessen? Wenn ein Arzt einem Patienten mit Verdacht auf perforierte Appendizitis ein Analgetikum verschreibt anstatt ihn einer dringend indizierten Operation zuzuführen – halten wir dann Analgetika für grundsätzlich gefährlich oder fordern gar ihr Verbot? In diesem Beispiel lasten wir die falsche Entscheidung dem Arzt im Sinne eines individuellen Kunstfehlers an – hätte er eine homöopathische Arznei verordnet, können wir wohl sicher sein, dass der Vorwurf, wie vom M-K in seiner Kritik formuliert, sich an die Methode richtet. Plakativ gefragt, was kann eine Methode dafür, wenn ein Therapeut sie bei der falschen Indikation einsetzt?
- Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie ist erfahrenen Ärzten vorbehalten. Er ist an das Führen einer Facharztbezeichnung gebunden. Mit der Streichung der Zusatzbezeichnung entfällt der Zugriff der LÄKn auf die Sicherstellung der Qualität homöopathischer Tätigkeit sowie auf ihre Einbindung in die fachärztliche Versorgung. Denn nur mit Bestand der Zusatzbezeichnung ist der Begriff „Homöopathie“ geschützt. Wird er hingegen aus der Weiterbildungsordnung gestrichen, kann der Begriff qualitativ ungeregelt und ohne Einfluss durch die LÄKn als Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber Patienten angekündigt werden. Es wäre naiv zu denken, dass mit der Streichung der Zusatzbezeichnung sich die vielen Menschen, die gute Erfahrung mit der Methode gemacht haben, nun von ihr abwenden. Deswegen sollen Patientinnen und Patienten sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Ankündigung „Homöopathie“ auf dem Praxisschild mit einer fachärztlichen Tätigkeit sowie einer fachärztlich überprüften Eignung und Qualität verknüpft ist. Die homöopathische Ärzteschaft legt Wert auf diese Art von verantwortungsvollem Verbraucherschutz.
Wer sich dem entgegen vehement dafür einsetzt die homöopathische Medizin durch Streichung der Zusatzbehandlung der Kontrolle durch die LÄKn zu entziehen trägt die Verantwortung dafür, wenn sie aus dem fachärztlichen Bereich verdrängt wird und bei nicht qualifizierter Ausübung möglicherweise genau das eintritt, was man vorgibt verhindern zu wollen. Mit anderen Worten: Gerade diejenigen, die die Anwendung der Homöopathie für gefährlich halten, sollten sich dafür einsetzen, dass die Zusatzbezeichnung Homöopathie in den Weiterbildungsordnungen der LÄKn erhalten bleibt.
Sind die „Auswirkungen föderaler Strukturen auf die Entwicklung der Glaubwürdigkeit“ tatsächlich verhängnisvoll? Oder geht es bei den Gedankenspielen des Münsteraner Kreises lediglich um die Frage, wie man das eigene Interesse, die Verdrängung der Homöopathie aus dem (fach-) ärztlichen Bereich gegen den Widerstand vieler Ärztinnen und Ärzte und im Übrigen auch gegen den Willen eines Großteils der Bevölkerung besser und leichter durchsetzen könnte? Föderalismus baut auf Vielfalt, Pluralität und auf Toleranz. Gerät er nicht vor allem dann in Gefahr, wenn wir dieses Fundament ignorieren?
Dr. med. M. Berger, Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Anästhesie
Homöopathie und Rettungsmedizin