Freiheit der Wahl
Wir haben in unseren westlichen Demokratien regelmäßig die Möglichkeit, in Wahlen die Richtung der Politik mit zu bestimmen. Warum sollten wir nicht auch das Recht haben, als Ärzt*innen über unser therapeutisches Portfolio und als Patient*innen über die Art der Behandlung im Krankheitsfall selbst zu bestimmen? Wenn Homöopathie als Zusatzbezeichnung für Ärzt*innen eliminiert werden sollte, dann wird jüngeren Kolleg*innen die Option einer entsprechend geschützten, qualifizierten Weiterbildung unter dem Schutz der Ärztekammer genommen. In der Folge wird auch die Wahlfreiheit für Patient*innen beschnitten, nämlich dann, wenn es die Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie nicht mehr gibt. Obwohl die Abstimmung durch Delegierte demokratischen Spielregeln folgt, kommt das Ergebnis schlimmstenfalls einer Beraubung von grundlegenden Wahl-Freiheiten gleich. Die Delegierten des Bayerischen Ärztetages würden nicht nur über eine Zusatzbezeichnung abstimmen, sondern auch über Freiheitsrechte von Ärzt*innen und Patient*innen.